Bitzen-Online jetzt barrierefrei

In Deutschland sind öffentliche Stellen durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst kommunale Webseiten, mobile Anwendungen und elektronische Verwaltungsabläufe. Die BITV 2.0 basiert auf der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) basiert.
Anforderungen
Digitale Barrierefreiheit heißt, dass digitale Angebote für alle Menschen nutzbar sind, auch für Menschen mit Behinderungen. Somit soll allen Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben ermöglicht werden. Um barrierefrei Angebote zu erhalten, müssen bestimmte Vorgaben bei der Gestaltung von Webseiten eingehalten werden. Dazu gehört beispielsweise:
Visuelle Barrierefreiheit
Für Menschen mit Sehbehinderungen, wie Blindheit, Farbenblindheit oder eingeschränktem Sehvermögen.
- Verwendung von alternativen Texten (Alt-Text) für Bilder und Grafiken.
- Anpassbare Schriftgrößen und ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund.
- Kompatibilität mit Screenreadern und Vermeidung von Informationen, die nur visuell vermittelt werden.
Motorische Barrierefreiheit
Für Menschen mit motorischen Einschränkungen, die Schwierigkeiten haben, eine Maus oder Tastatur zu bedienen.
- Unterstützung der vollständigen Bedienung der Webseite per Tastatur.
- Implementierung großer, leicht anklickbarer Bedienelemente.
- Vermeidung von zeitlich begrenzten Eingabeanforderungen.
Kognitive Barrierefreiheit
Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, wie Lernbehinderungen oder Konzentrationsschwierigkeiten.
- Klar strukturierte und einfach verständliche Inhalte.
- Nutzung von einfacher oder Leichter Sprache und klaren Anweisungen.
- Vermeidung von komplexen Navigationen und überladenen Seitenlayouts.
Um unsere Internetseite bitzen-online.de auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen zugänglich zu machen, wurde diese aufwändig überarbeitet und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Barrierefreiheit angepasst.